KOOPERATION ZWISCHEN UNI WÜRZBURG & NOTRV

Das Institut für Notarrecht

Am 27. Januar 2000 wurde das Institut für Notarrecht (INotR) an der Universität Würzburg gegründet. Das Institut ist eine Zusammenarbeit zwischen  rechtlich unselbständige Abteilung der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V., Würzburg, erhält aber eine organisatorische Verselbständigung mit einer eigenen Satzung.

 

Das Institut befasst sich mit der wissenschaftlichen Erforschung des Notarrechts. Hierzu zählen alle Fragen der die Notariatspraxis berührenden Probleme des formellen und materiellen Rechts unter besonderer Berücksichtigung der Fragen der Vertragsgestaltung. Eingeschlossen sind weiterhin die notarrelevanten Probleme der Rechtsvergleichung.

 

Die Vertragspartner beabsichtigen eine enge Zusammenarbeit zwischen diesem Institut und der Universität Würzburg, um die wissenschaftliche Qualität der Arbeit des Instituts zu gewährleisten, die wissenschaftliche Arbeit des Instituts, seiner Einrichtungen und seiner Infrastruktur für die Forschung der Universität nutzbar zu machen.

 

Um dieses Ziel zu erreichen und zu fördern, streben die Vertragspartner an, dass Professoren der Universität in die Leitung des „Instituts für Notarrecht” berufen werden. Hierdurch soll die Grundlage für eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Institut und geeigneten wissenschaftlichen Einrichtungen der Universität Würzburg, insbesondere deren juristischer Fakultät, geschaffen werden.