UNSERE

Satzung

§ 2 Zweck

 

1. Aufgabe der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung ist die Pflege der „ars notarii“. Die Vereinigung fördert die wissenschaftliche Behandlung und Erforschung des nationalen und internationalen Notarrechts. Hierzu zählen insbesondere Fragen der die Notariatspraxis berührenden Probleme des formellen und materiellen Rechts einschließlich der Vertragsgestaltung, die Geschichte des Notariats sowie das notarielle Berufsrecht und seine weitere Entwicklung.

 

2. Der Verein verfolgt dieses Ziel durch Förderung des Gedanken- und Erfahrungsaustausches zwischen Juristen aller Berufsrichtungen in Wissenschaft und Praxis. Er unterstützt wissenschaftliche Einrichtungen an Hochschulen und wissenschaftliche Vorhaben, insbesondere notarrechtliche Veröffentlichungen, z. B. durch Stipendien und andere finanzielle Zuwendungen.

Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung setzt sich für die ausreichende Berücksichtigung des Notarrechts an Hochschulen ein. Dazu werden insbesondere Institute für Notarrecht bzw. Forschungsstellen für Notarrecht in Kooperation mit Notarkammern und Hochschulen eingerichtet.

Gerne können Sie sich unsere vollständige Satzung als PDF herunterladen:

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