STATUT ÜBER DIE VERLEIHUNG DER PREISE DER NOTRV

HELMUT-SCHIPPEL-PREIS

§ 1

Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e.V. kann jährlich einen Preis für die Forschungstätigkeit auf dem Gebiet des Notarrechts verleihen. Hierzu zählen insbesondere Fragen der die Notariatspraxis berührenden Probleme des formellen und materiellen Rechts einschließlich der Vertragsgestaltung, die Geschichte des Notariats sowie das notarielle Berufsrecht und seine weitere Entwicklung.

 

 

§ 2

 

Der Preis soll in erster Linie an junge Wissenschaftler vergeben werden, die durch Ihre Arbeiten auf dem Gebiet des Notarrechts zu dessen weiterer wissenschaftlicher Durchdringung beigetragen haben. Voraussetzung für die Bewerbung ist der Besitz des Doktorgrades oder der Abschluss eines ordnungsgemäßen akademischen Studiums durch ein Staats-, Diplom- oder Magisterexamen.

 

 

§ 3

Der Preis wird nach näherer Bestimmung des Gesamtvorstands der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung in juristischen Fachzeitschriften ausgeschrieben. Dabei ist ein Schlusstermin für die Einreichung von Vorschlägen festzusetzen.

 

 

§ 4

Vorschlagsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person. Mit einem Vorschlag ist mindestens eine größere wissenschaftliche Abhandlung des Bewerbers (Dissertation, Habilitationsschrift etc.) auf dem Gebiet des Notarrechts einzureichen. Diese sollte in der Regel noch unveröffentlicht sein. Die Arbeiten müssen in deutscher Sprache abgefasst und in mindestens drei Stücken eingereicht werden. Ein Exemplar verbleibt in jedem Fall als Beleg bei der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung.

 

 

§ 5

Der Gesamtvorstand der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e.V. lässt die zu den Vorschlägen eingereichten Arbeiten durch fachkundige Mitglieder begutachten. Anschließend beschließt der Gesamtvorstand über die Vergabe des Preises mit einfacher Mehrheit. Der Preis kann auch zwischen mehreren Personen geteilt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Beschlüsse des Gesamtvorstands über die Preisverteilung sind nicht anfechtbar.

 

 

§ 6

Den Ort und den Zeitpunkt der Verleihung des Preises bestimmt der Gesamtvorstand. (geändert mit Vorstandsbeschluss vom 5.11.2014)

 

 

§ 7

Die weitere Ausgestaltung der Preisvergabe bestimmt der Gesamtvorstand der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V.

AKTUELLE AUSSCHREIBUNG

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BISHERIGE PREISTRÄGER

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