UNSERE GESCHICHTE

Die ersten 20 Jahre der NOTRV

1997

Die Gründung

 

Am 7. April 1997 haben 14 Gründungsmitglieder in den damaligen Räumen des Deutschen Notarinstituts in der Kaiserstr. 23 in Würzburg unter dem Vorsitz des Ehrenpräsidenten der Bundesnotarkammer und der Landesnotarkammer Bayern, Herrn Prof. Dr. Helmut Schippel, die Gründung eines Vereins mit dem Namen „Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e.V.“ und dem Sitz in Würzburg beschlossen.

 

Dabei wurden drei Defizite erkannt, denen in Zukunft abgeholfen werden sollte:
1. Das hohe Leistungsniveau der Notare kann nur beibehalten oder sogar gesteigert werden, wenn die berufliche Weiterbildung ausgebaut wird.
2. Die unter vielen Aspekten vorteilhafte Beibehaltung des Einzelnotars und der Verbindung in kleinen Zweier- oder allenfalls Dreier-Sozietäten (seinerzeit diskutiert) erfordert, angesichts von Schlagkraft und Know-how großer Anwaltssozietäten, die Begleitung durch eine im Berufsstand angesiedelte zentrale Anlaufstelle für Spezialfragen, die den Notar in seinem Büro rasch mit ergänzendem Know-how versorgt.
3. Eine betont praxisbezogene Arbeit bedarf einer stärkeren Anbindung an und deren Hinterfragung durch die Rechtswissenschaft.

 

Der Vereinszwecks wurde entsprechend wie folgt festgelegt:
„Die notarrechtliche Vereinigung stellt sich die Aufgabe der Pflege der ars notarii. Sie fördert die wissenschaftliche Behandlung und Erforschung des nationalen und internationalen Notarrechts. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung und der die Notariatspraxis berührenden Probleme des formellen und materiellen Rechts, die Notariatsgeschichte sowie das notarielle Berufsrecht und seine Entwicklung.“

 

Hinsichtlich des Berufsrechts bestand unter den Teilnehmern Einigkeit, dass der Verein keine Stellungnahmen zu standespolitischen Themen abgeben soll. Standesrecht und Standespolitik sollten deshalb im Vereinszweck unerwähnt bleiben. Jährlich mindestens einmal sollte ein Symposion mit wissenschaftlichem Vortrag abgehalten werden, möglichst wechselnd an unterschiedlichen Orten. Zum Thema „Notarrechtlicher Lehrstuhl“ formuliert das Protokoll: „Zunächst sollen hierfür lediglich vorsichtige Vorgespräche an einzelnen Fakultäten stattfinden.“

 

Und so kam es – wie schon erwähnt – zur Gründungsversammlung der 14 Gründungsmitglieder am 7. April 1997 in den alten Räumen des DNotI in der Kaiserstraße 23 in Würzburg. Die Satzung wurde per Handzeichen einstimmig beschlossen, die zu wählenden Vorstandsmitglieder gewählt, die geborenen festgestellt und der Schatzmeister hinzu kooptiert. Die Beitragsordnung wurde verabschiedet, die Kassenprüfer wurden gewählt und ein Faltblatt zur Mitgliederwerbung zum Druck freigegeben. Die Registeranmeldung wurde von Notar Jürgen Kirchner noch am gleichen Tage beglaubigt, die Eintragung im Vereinsregister ist am 21. Mai 1997 erfolgt

1999

Die Anfangszeit

 

Die Folgezeit war durch intensive Mitgliederwerbung und einen raschen Aufbau bestimmt, und so konnte schon in der Vorstandssitzung am 29. Januar 1999 unter TOP 1 das nächste große Vorhaben angegangen werden: Die Gründung eines Notarrechtlichen Instituts an der Universität Würzburg.

 

Prof. Dr. Helmut Schippel berichtete über den Stand der Vorbereitung: Die Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer hat der organisatorischen Einbindung in die neuen Räume des DNotI bereits zugestimmt, auch die grundsätzliche Zustimmung der juristischen Fakultät der Universität Würzburg lag bereits vor, der endgültige Vertragsschluss sei in Vorbereitung. Als TOP 2 wurde der erste Band der Schriftenreihe von Frau Heydn „Die erbrechtliche Nachfolge in Anteile an Partnerschaftsgesellschaften“ vorgestellt und die sehr ansprechende Aufmachung gelobt – das Erscheinen war nun mit dem Otto Schmidt Verlag vereinbart worden. Das Erscheinen des zweiten Bandes von Frau Engelmann „Letztwillige Verfügungen zugunsten Verschuldeter oder Sozialhilfebedürftiger“ stand unmittelbar bevor. Ebenfalls am 29. Januar 1999 wurde der entworfene Ausschreibungstext zum auszulobenden Förderpreis der Notarrechtlichen Vereinigung gebilligt mit der Maßgabe, dass Abgabedatum der 30. September 2000 sein sollte.

 

Am 12. März 1999 fand in Bielefeld die Jahresversammlung statt, der bisherige Vorstand wurde auf zwei Jahre wiedergewählt. Es herrschte eine fast euphorische Stimmung – die Weichen waren alle gestellt, damit die junge Notarrechtliche Vereinigung nun in allen Bereichen Fahrt aufnehmen konnte. Doch dann traf im Juni Prof. Dr. Helmut Schippel eine schwere Erkrankung, an der er im September 1999 völlig unerwartet verstorben ist. Sein Tod ließ einen fassungslosen Vorstand zurück. Der Tod war für das ganze deutsche Notariat und vor allem die noch so junge Notarrechtliche Vereinigung ein schwerer Schlag.
Zwei Monate später, am 22. November 1999, fand dann die nächste Vorstandssitzung statt, und es war für die Notarrechtliche Vereinigung ein Glücksfall, dass sich Prof. Dr. Rainer Kanzleiter bereit erklärt hatte, die sicher nicht einfache Nachfolge von Prof. Dr. Helmut Schippel als 1. Vorsitzender anzutreten. Prof. Dr. Rainer Kanzleiter prägte maßgeblich den weiteren Weg der Notarrechtlichen Vereinigung, und der Weg wurde, wie nachfolgend beschrieben, immer breiter und anspruchsvoller.

 

Unter TOP 2 der Vorstandssitzung wurde der Kooperationsvertrag mit der Universität Würzburg zur Errichtung eines „Notarrechtlichen Instituts der Universität Würzburg“ vorgestellt, den das Kultusministerium bereits gebilligt hatte. Bis dato war der Mitgliederstand bereits auf 441 angewachsen.

2002-2012

Kooperationen

 

In den nachkommenden Jahren haben sich in sieben Instituten und Forschungsstellen trotz unterschiedlicher Organisationsformen Einrichtungen entwickelt, in denen weit mehr engagierte Hochschullehrer und Nachwuchswissenschaftler mit Notaren als den Praktikern zusammenarbeiten, um die ars notarii zu durchforschen und auf wissenschaftlich fundierte Weise weiterzuentwickeln, als dies mit dem ursprünglich angedachten notarrechtlichen Lehrstuhl möglich gewesen wäre. Diese Institute sind das eigentliche Erfolgsmodell der NotRV:

2000 – Würzburg, Institut für Notarrecht, ein klassisches An-Institut, besetzt mit drei Hochschullehrern – damals den „Gründungsvätern“, den hochverdienten Prof. Dr. Franz-Ludwig Knemeyer, Prof. Dr. Klaus Tiedtke und dem leider allzu früh verstorbenen Prof. Dr. Schwarz – und drei Notaren; Hauptveranstaltung ist seitdem ein jährliches Ganztages-Symposion.

2004 – München, Forschungsstelle für Notarrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität, geleitet von vier Hochschullehrern – „Seele“ von Anfang an Prof. Hager, inzwischen Prof. Grigoleit, aber auch die Professoren Hermann und nun Gsell und Burgi -, begleitet von einem Beirat, bestehend aus diesen und vier Notaren, Hauptveranstaltung sind jährlich stattfindende Podiumsdiskussionen.

2004 – Berlin, Institut für Notarrecht, geleitet von fünf Hochschullehrern der Humboldt-Universität – zunächst quasi als „Ein-Mann-Betrieb von Prof. Dr. Schröder unter tatkräftiger Mithilfe des Dekans Prof. Dr. Battis, nun geführt von Prof. Dr. Bachmann und Prof. Dr. Obergfell, aktiv unterstützt vom jetzigen Dekan Prof. Dr. Waldhoff sowie von Prof. Dr. Dannemann – , begleitet von einem Beirat aus diesen und fünf Notaren, finanziert durch die NotRV und die Notarkammern Berlin und Brandenburg.

2006 – Jena, Institut für Notarrecht, auch hier ein An-Institut mit einem Vorstand aus maximal fünf Hochschullehrern – mit großem Engagement von Anfang an gesteuert durch das „Dreigestirn“ Prof. Dr. Koch, Prof. Dr. Werner und Prof. Dr. Bayer, letzterer auch heute noch „Motor“ des Instituts -, und fünf Notaren, begleitet von einem Beirat von maximal acht Notaren, Hauptveranstaltungen sind der fachlich geprägte, traditionelle Neujahrsempfang sowie ein jährliches Ganztages-Symposion im Frühjahr.

2006 – Bonn, Rheinisches Institut für Notarrecht, geleitet von maximal sechs Hochschullehrern – zunächst wieder ein „Ein-Mann-Unternehmen“ von Prof. Dr. Schmoeckel, dann mit aktiven Mitvorständen, zu nennen sind etwa die Professoren Battes, Brinkmann, Dauner-Lieb, Dethloff, Di Fabio, Koch, Löwer, Schilken und Wagner -, begleitet von einem Beirat aus diesen und einer gleichen Zahl von Notaren.

2011 – Hamburg, Notarrechtliches Zentrum Familienunternehmen der Bucerius Law School, geleitet von einem Direktorium der Bucerius Law School, begleitet von einem Kuratorium von drei Notaren – Direktorium heute Prof. Dr. Röthel, Prof. Dr. Dr. h.c. Schmidt, Prof. Dr. Jens Prütting und Dr. Bochmann, als Notare von Anfang an aktiv hier die Kollegen Dr. Pfeifer und Prof. Dr. Priester.

2012 – Göttingen, Institut für Notarrecht, geleitet von zwei Hochschullehrern, – heute mit Prof. Dr. Münch und Prof. Dr. Lipp -, begleitet von einem Beirat aus sechs Notaren, davon drei berufen durch die NotRV und drei von der Notarkammer Celle.

HEUTE

Aktuelle Entwicklungen

 

Es ist der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung in knapp 20 Jahren gelungen, ein breitgefächertes Netzwerk zwischen Wissenschaft und Praxis zu schaffen, das der Praxis als seriöses wissenschaftliches Fundament eine „ars notarii“ bietet und das die Wissenschaft davor bewahrt, den Bezug zur praktischen Relevanz ihrer Arbeit zu verlieren.

Zahlreiche Professoren, Assistenten, Studenten, aber auch Notarassessoren und Notare sind in dieses Netzwerk eingebunden – und es werden immer mehr!

Was war das ursprüngliche Fernziel bei der Gründung? Die Schaffung eines notarrechtlichen Lehrstuhls! Den haben wir (zumindest noch) nicht, aber wir haben mit unseren acht Instituten oder Forschungsstellen und allen weiteren geschilderten Aktivitäten einen viel höheren Wirkungsgrad erreicht, als dies durch einen einzelnen Lehrstuhl möglich gewesen wäre.